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KD vom 26. Juni 2009 Farbschmierereien - Hoher Sachschaden - Täter ermittelt
In der Nacht vom 10. auf den 11. Juni und in der Nacht darauf zog ein 18-jähriger Hohenlockstedter durch seine Wohngemeinde und besprühte zahlreiche Wände von Wohn- und Geschäftshäusern sowie Garagentüren mit Sprayfarbe.
Teilweise beschrieb er die Wände auch mit einem Edding-Stift. Betroffen sind folgende Bereiche: Kieler Straße, Am Bahnhof, Poststraße, Breite Straße, Marktstraße, Helgolandstraße. Insgesamt musste die Polizei 24 Tatorte aufsuchen. "Mehrere tausend Euro", schätzt Polizeikommissar Uwe Koslowski die Höhe des Sachschadens.
Um die Sachbeschädigungen vollenden zu können, stahl der Hohenlockstedter die dafür erforderlichen Sprühflaschen aus dem Keller eines örtlichen Mehrfamilienhauses. In der ersten Nacht benutzte er schwarze Farbe und 24 Stunden später rote. Hinterlassen hatte er jeweils Schriftzüge und Zeichnungen bis zu einem Meter Höhe, die im Straßenbild immer noch sichtbar sind. "Die leeren Behälter brachte er jeweils dorthin zurück, woher er sie her hatte", berichtet Uwe Koslowski.
Auf die Schliche gekommen ist die Polizei dem 18-Jährigen nach intensiver Ermittlungsarbeit aller Hohenlockstedter Polizisten. „Täglich sind wir von der Bevölkerung auf die Farbschmierereien angesprochen worden“, betont Uwe Koslowski das Interesse der Hohenlockstedter Bürger, die ständig nachfragten, ob der Täter ermittelt worden sei. „Wenn sich solche Schmierereien an den sonst makellosen Wänden zeigen, dann regt das jeden auf“, erklärte Koslowski. Niemand habe dafür Verständnis für die Sachbeschädigungen.
Und Nachahmern warnt Uwe Koslowski: „ Wie jetzt jeder sehen kann, ermitteln wir den Täter doch.“
Auf das Motiv des jungen Mannes angesprochen, ergänzt Uwe Koslowski, dass er persönliche Probleme habe. „Farbschmierereien waren sein Ventil.“ Allerdings kein gutes, denn für den Schaden müsse der junge Hohenlockstedter nun aufkommen: „Ich habe dem Täter geraten, zu den Geschädigten zu gehen, um sich zu entschuldigen“. Dann soll er sehen, wie er den entstandenen Schaden beseitigen kann.
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