Hohenlockstedt.info 

 

KD vom 14. Januar 2012
Fluch der Böhndelhalle setzt sich fort
120113 Böhndelhalle 010-518-345

“Zur Prospekthaftung kann ich nichts sagen”, knirschte Bürgermeister Bernhard Diedrichsen am Freitagmorgen, nachdem er den Zeitungsartikel über die fehlende Baugenehmigung eines Grundstückseigentümers in der Norddeutschen Rundschau gelesen hatte. Dann vertiefte sich der Bürgermeister in den Verwaltungsakten und studierte nochmals den Bebauungsplan 12 für das Gebiet zwischen der Memeler Straße und dem entfernten Einmündungsbereich der Küstriner Straße/ Kolberger Straße. 

110503 Gemeinde 013-518-345


Blick über das Baugelände von der Memeler Straße zur Küstriner Straße
 


Die Inhalte der Bauleitplanung haben sich nach Rechtskraft der von der Gemeindevertretung beschlossenen Form nicht geändert. Bauwillige und Interessierte haben jederzeit [nach Anmeldung?] die Möglichkeit, bei der Amtsverwaltung im Rathaus Hohenlockstedt die vorliegenden Akten einzusehen.

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Bebauungsplan 12 
 

B.plan 12-518-345

 

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Doch eine Einsichtnahme in die offiziellen Akten in der Verwaltung ist selten und wäre in manchen Fällen hilfreich.

Nach einem Zeitungsbericht der Norddeutschen Rundschau am Freitag habe Klaus-Dieter Stache im Jahre 2011 von einem privaten Erschließungsträger ein Grundstück gekauft, das sich im Bereich des B-Planes 12 befindet und dass an der vorbeilaufenden Küstriner Straße angrenzt.

Der Grundstückserwerber will dort ein Doppelhaus errichten und wie seine künftigen Nachbarn an die Küstriner Straße angebunden werden. Dies werde ihm durch die Gemeinde Hohenlockstedt und durch das Kreisbauamt verwehrt.

Dabei hätte ein vorheriger Blick in die amtlichen Unterlagen genügt, dass der Bebauungsplan keine Anbindung an die Küstriner Straße zulässt. Alle Grundstücke sind über eine neue Straße anzubinden [zu erschließen], die noch vom Erschließungsträger gebaut werden muss.

Mit dieser Regelung im Bebauungsplan 12 soll sichergestellt werden, dass alle parzellierten Grundstücksflächen über öffentliche Straßenflächen erreicht werden können und zugänglich sind.

Zwischenzeitlich hat der zu erstellende Verbindungsweg zwischen Memeler Straße und Küstriner Straße einen offiziellen Namen erhalten und heißt “Darguner Straße”. 

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oben: Auszug aus dem Bebauungsplan 12

Erschließungsmaßnahmen über die Darguner Straße fehlen noch
[rot: ungefähre Lage der Nachbarhäuser mit Anbindung Küstriner Straße]
 

Ausschnitt B-Plan 12-518-345

“Die Nachbarschaftsregelung mit der Erschließungsmöglichkeit zur Küstriner Straße war ein Einzelfall”, teilte Bürgermeister Bernhard Diedrichsen mit und verwies auf die Beschlusslage der Gemeindevertretung. Über einen langen Zeitraum habe es Querelen bei der Vertragsgestaltung zur Gesamterschließung des Baugebietes gegeben.

Ursprünglich wollte im Jahre 2007 die Grundstückeigentümerin Firma Weber+Witt Bau und Erschließung Immobilienverwaltungs-GmbH ein ganz anderes Konzept verfolgen. Auf dem gesamten Gebiet wollten sie durch einen gesuchten Investoren generationsübergreifendes Wohnen anbieten. Doch diese vorgestellten Pläne ließen sich nicht realisieren [Wir berichteten darüber am 15. November 2007, Bericht hier...].

Dann wurde umgeschwenkt und Stellschilder wiesen im Herbst 2008 auf ein neues Konzept hin, das Einzel- und Doppelhäuser statt Stadtwohnungen propagierte [Unser damaliger Bericht vom 18. September 2008 hier...].

Entsprechend wirbt auch die Grundstückseigentümerin auf ihrer Internetseite [hier...].

Allerdings werden die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen für die Grundstückskäufer und die Möglichkeiten der verkehrsplanerischen Anbindung nicht besonders herausgestellt.

Dabei wurde lange in öffentlichen Sitzungen des Bauausschusses sowie der Gemeindevertretung über Inhalte und Bedingungen zur Vertragsgestaltung und zur Erschließung des gesamten Areals gerungen. Bei diesen zähen Verhandlungen legte die Gemeindevertretung schließlich am 20. Mai 2010 die Ausnahme für die zitierten Nachbarschaftshäuser fest: “Entwässerung, Ver- und Entsorgungsleitung des Grundstückes Nummer 6 über die Küstriner Straße”.

Hintergrund war, dass die im Bebauungsplan verzeichneten Stichwege mehrere Parzellen am Einmündungsbereich Kolberger Straße/ Küstriner Straße nicht erreichten. Diese Grundstücke waren von der Gesamterschließung aus welchen Gründen auch immer abgeschnitten worden. Deshalb blieb der Gemeindevertretung gar nichts anderes übrig, als dieser Abweichung vom Bebauungsplan zuzustimmen, ohne den Bebauungsplan für viel Geld ändern zu müssen.

Als im Herbst vergangenen Jahres das gemeindliche Einvernehmen für eine weitere Ausnahmeregelung nicht erteilt wurde, nahmen die Mitglieder des Bauausschusses diese vom Bürgermeister vorgetragene Entscheidung zustimmend zur Kenntnis. Man erwartet vom Erschließungsträger, aber auch von Grundstückserwerbern, dass die Vorgaben aus dem Bebauungsplan 12 sowie die Bedingungen aus dem Erschließungsvertrag einzuhalten sind.

Dazu gehört auch die Fertigstellung die in den Plänen dargestellte Entwässerung sowie der Straßen- und Wegeflächen und der Wasserversorgungsanlagen. Spätestens nach fünf Jahren nach dem Beginn eines Bauvorhabens sollen die Arbeiten abgeschlossen sein. Gleichzeitig sollen diese Erschließungsanlagen zeitlich entsprechend den Erfordernissen der Bebauung hergestellt, spätestens bis zur Fertigstellung der anzuschließenden Bauten benutzbar sein.

An Ort und Stelle überprüfte Bürgermeister Bernhard Diedrichsen anhand der Planzeichnungen, ob der Erschließungsträger Maßnahmen ergriffen hat. Bisher hatte man das Gelände eingeebnet und den alten Betonfahrweg entfernt, an dessen Stelle die Darguner Straße gebaut werden soll. 

120113 Böhndelhalle 004-518-345


oben: Bürgermeister Bernhard Diedrichsen im Baugebiet beim Verlauf der Darguner Straße
 



 

 

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