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KD vom 12. Juli 2008 Bauausschuss befasst sich mit Verkehrsfragen Grund: Spielende Kinder und parkende Lastzüge
“Mit Kraftfahrzeuge n mit einem zulässigen Gesamtgewic ht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeug- anhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewic ht ist innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten, in Sondergebieten, die der Erholung dienen, in Kurgebieten und in Klinikgebieten das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig”, so die Straßenverkehrsordnung.
Das Gesetz ist relativ einfach. Doch wenn man genauer hinsieht, stecken die Tücken im Detail. Denn wer bestimmt, was reine und allgemeine Wohngebiete sind. Gehören die Finnische Allee, der Hermann-Löns-Weg oder die Wilhelmstraße dazu? Dies haben sich in der Vergangenheit insbesondere Anwohner gefragt, die gerade an Wochenenden beobachten können, dass riesige Lastzüge in diesen Straßen abgestellt werden.
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oben: Parken in der Wilhelmstraße
unten: Parken vor dem Ehrenhain
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Der Gesetzgeber hatte sich schon etwas dabei gedacht, diese Ungetüme nachts und an Sonn- und Feiertagen aus den Wohngebieten zu verbannen. Die Straßen und Wege in Wohngebieten sind keine Abstellplätze für Großfahrzeuge. Sie sollten eigentlich auf dem Firmengelände, den Autohöfen oder in den Industrie- und Gewerbegebieten zum Parken abgestellt werden.
Schlimm wird es dann, wenn durch das Parken Gefahrensituationen entstehen oder beim Abstellen Sachen beschädigt werden.
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oben: Parken in der Finnischen Allee
unten: Containeraufbauten schälen Baumrinde in drei Meter Höhe ab
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Um mit einfachen Mitteln Herr der Situation zu werden, wollen sich die Gemeindevertreter im Bauausschuss über Lösungsmöglichkeiten verständigen.
Ob die Gemeinde eine Abstellfläche anbieten kann, ist fraglich. Im Industriegebiet am Ridderser Weg ist zu wenig Platz, als dass dort mehrere Lastzüge abgestellt werden können. Eine andere brach liegende Fläche an der Kieler Straße bietet sich an. Sie gehört noch der Bundesbahn. Die Fläche der ehemaligen Gleisanlagen wäre groß genug. Doch hier verläuft die Gemeindegrenze und der größte Teil davon liegt auf Lohbarbeker Gemeindegebiet.
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Altes Bahngelände an der Kieler Straße vollkommen überwuchert
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Außerdem will man sich über mögliche Maßnahmen in der Gleiwitzer Straße unterhalten. Anwohner fordern dort durchgängig eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Zusätzlich möchte man, dass der hintere Teil der Sackgasse eine “Spielstraße” wird. Letzteres hört sich zwar verständlich an, ist aber schwer umzusetzen. Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass sich ein verkehrsberuhigter Bereich deutlich sichtbar von angrenzenden Straßen abhebt. Fahrzeugführer müssen sofort durch Straßenführung und -gestaltung erkennen können, dass Fußgänger und spielende Kinder besondere Schutzrechte haben. Fahrzeugführer dürfen nur Schrittgeschwindigkeit fahren.
Um den verkehrsberuhigten Bereich in der Gleiwitzer Straße zu gestalten, müssten umfangreiche Baumaßnahmen durchgeführt werden. Am Ende bezahlen dann die Anwohner ihre Spielstraße zum größten Teil selbst, wenn satzungsgemäß die Kosten für Erschließungsmaßnahmen von der Gemeinde eingefordert werden.
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Wird Gleiwitzer Straße eine “Spielstraße”? (Foto: Archiv)
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